Stand: ⟦Datum⟧. Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Auskunft der Förderstelle. Diese Seite ist keine Förderberatung.
Tiroler Digitalisierungsförderung
Das Land Tirol fördert Unternehmen, die ihre internen Abläufe durch digitale Technologien verbessern oder automatisieren – also Projekte mit Prozessbezug, die direkt in Wertschöpfung oder Organisation eingreifen. Das Land nennt ausdrücklich Beispiele wie einen 3D-Laserscanner in einem Vermessungsbüro, eine digitale Auftragsverwaltung mit mobilen Endgeräten in einem Handwerksbetrieb oder Software zur Planung von Produktionsfluss und Materialverbrauch in einer Tischlerei. Laut der Förderstelle zählt auch KI-Integration zu den förderfähigen Digitalisierungsmaßnahmen.

Gefördert wird die Einführung, nicht der laufende Betrieb.
Gefördert werden Projekte mit Prozessbezug, die direkt in Wertschöpfung oder Organisation eingreifen; laut der Förderstelle zählt auch KI-Integration zu den förderfähigen Digitalisierungsmaßnahmen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe. Chatbots, Websites und Marketing sind ausgeschlossen.
Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Tirol.
- Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet sind
- Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen
- mit aufrechter Gewerbeberechtigung
Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Betriebe mit Anspruch auf Tiroler Tourismusförderung. Pro Unternehmen kann alle zwei Jahre ein Antrag gestellt werden, und nur nach Abschluss des vorherigen Projekts.
Förderhöhe
Kleinstunternehmen
Förderbare Projektkosten bis 100.000 €.
Kleine Unternehmen
Förderbare Projektkosten bis 300.000 €.
Mittlere und große Unternehmen
Förderbare Projektkosten bis 750.000 €.
Wird die maximale Projektgröße überschritten, gilt automatisch die nächstniedrigere Förderquote. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe – andere De-minimis-Förderungen der letzten Jahre werden also angerechnet.
Rechenbeispiel
Ein Kleinstunternehmen führt eine KI-gestützte Belegerfassung mit Anbindung an die Buchhaltung ein. Förderbare Projektkosten 20.000 € → Zuschuss bis zu 6.000 €. Laufende Kosten wie monatliche KI-Nutzung oder Softwareabos sind darin nicht enthalten.

Förderbare Kosten
01Externe KostenZum Beispiel die Umsetzung durch einen Dienstleister.
02Hard- und SoftwareInvestitionskosten für Soft- und Hardware mit direktem Projektbezug.
03Sach- und MaterialkostenWas für das Projekt tatsächlich beschafft wird.
04PersonalkostenHöchstens 10 % der förderbaren Gesamtkosten, auf Basis pauschaler Stundensätze.Nicht förderbar sind:
- Websites, Webshops, E-Commerce
- Online- und Webmarketing, Social-Media-Projekte
- Chatbots und Marketing-Automatisierung
- Standard-Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker) und Standard-Software (z. B. Office 365)
- laufende Kosten (Abonnements, Lizenzen, Mieten)
- einzelne Maschinen oder Geräte
Was das für KI-Projekte heißt

Nicht jedes KI-Vorhaben passt zum Förderzweck.
| KI-Vorhaben | Einschätzung |
|---|---|
| Dokumentenverarbeitung (Rechnungen, Lieferscheine, Regieberichte) | passt typischerweise zum Förderzweck (Erfassung, papierbasierte Schritte ersetzen) |
| Prozessautomatisierung im Büro (Posteingang, Ablage, Datenübertragung) | passt typischerweise zum Förderzweck |
| Firmen-KI mit Zugriff auf interne Dokumente | kann passen, wenn sie in konkrete Abläufe eingebunden ist; Einzelfallprüfung |
| KI-Unterstützung für Ausschreibungen und Angebotsvergleich | kann passen (Prozessbezug); Einzelfallprüfung |
| KI-Telefonassistent | Einzelfallprüfung; bei reinem Kundenkontakt eher kritisch |
| Chatbot auf Website oder WhatsApp | ausgeschlossen |
| Website, KI-Sichtbarkeit, Marketing | ausgeschlossen |
| monatliche KI-Nutzung, Lizenzen | ausgeschlossen (laufende Kosten) |
Die Einschätzung in der Tabelle ist unsere fachliche Orientierung, keine Förderzusage. Entscheidend ist die Prüfung durch das Land Tirol.
Antrag
Der Antrag wird beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft, gestellt – online über das Formularportal des Landes.

Das Land bittet ausdrücklich um vollständige Unterlagen bereits bei der Antragstellung:
- Projektbeschreibung (Vorlage des Landes)
- Projektkostengliederung (Excel-Vorlage des Landes)
- Angebote, deren Kosten in der Kostengliederung klar ersichtlich sind
- Jahresabschlüsse
Fristwahrende Anträge sind nicht möglich. Klären Sie vor Beauftragung anhand der Richtlinie, ab wann Kosten anerkannt werden.

Gefördert wird das Land – der Bund ist ausgeschöpft.
KMU.DIGITAL: derzeit keine Anträge möglich
KMU.DIGITAL ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Laut der Programmseite ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft; Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind nicht mehr möglich. Aufgrund der Budgetkonsolidierung wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt.

Ausgeschöpft: Anträge sind derzeit nicht möglich.
Viele Seiten im Internet beschreiben KMU.DIGITAL noch mit Förderhöhen und offenen Fristen. Das ist veraltet.
Weitere Anlaufstellen

Für Förderfragen gibt es mehrere Anlaufstellen.
- Thematische Ausschreibungen des Landes Tirol: Das Land schreibt regelmäßig Schwerpunkt-Calls aus, 2026 etwa zur digitalen Souveränität (Einreichung Februar bis Mai 2026, bis zu 200.000 € pro Projekt, für Unternehmen bis 30 % Förderquote). Diese Calls sind befristet; neue werden über die Standortagentur Tirol bzw. digital.tirol angekündigt.
- Standortagentur Tirol / digital.tirol: berät zu Digitalisierungsförderungen von Land, aws, FFG und Wirtschaftskammer und vermittelt Kontakte.
- Wirtschaftskammer Tirol – Förderservice: Überblick über aktuelle Förderungen von Land und Bund.
- aws und FFG (Bund): Förderprogramme vor allem für Innovation und Entwicklung. Für die bloße Einführung bestehender KI-Lösungen sind sie seltener passend, für eigene KI-Entwicklung mit Innovationsgehalt schon.
- Tourismusbetriebe: Da sie von der Tiroler Digitalisierungsförderung ausgenommen sind, sind die Tiroler Tourismusförderung und auf Bundesebene die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) die richtigen Anlaufstellen. → KI für Hotellerie und Tourismus
Wie wir unterstützen
Wir stellen keine Förderanträge für Sie und versprechen keine Förderung. Was wir tun: Wir schneiden das Projekt so zu, dass förderfähige und nicht förderfähige Teile klar getrennt sind, liefern ein Angebot, das sich direkt in die Projektkostengliederung übernehmen lässt, und eine technische Projektbeschreibung als Grundlage für Ihre Projektbeschreibung. Den Antrag stellen Sie selbst oder Ihre Steuerberatung.
Mappe mit Registerblättern

Häufige Fragen
Wird KI in Tirol gefördert?
Ja. Die Tiroler Digitalisierungsförderung unterstützt die Einführung digitaler Technologien mit Prozessbezug, darunter KI-Integration. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 30 %, kleine Unternehmen bis zu 20 % und mittlere und große Unternehmen bis zu 10 % der förderbaren Kosten.
Wird ein KI-Chatbot gefördert?
Nein. Chatbots und Marketing-Automatisierung sind von der Tiroler Digitalisierungsförderung ausdrücklich ausgenommen.
Gibt es KMU.DIGITAL 2026 noch?
Laut Programmseite ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft, Anträge sind nicht mehr möglich. Das Programm wird ab 2027 nicht fortgeführt.
Können Hotels die Tiroler Digitalisierungsförderung nutzen?
Betriebe mit Anspruch auf Tiroler Tourismusförderung sind von der Tiroler Digitalisierungsförderung ausgenommen. Für sie sind die Tiroler Tourismusförderung und die ÖHT die passenden Anlaufstellen.
Sind laufende KI-Kosten förderbar?
Nein. Laufende Kosten wie Abonnements, Lizenzen oder monatliche Nutzungsgebühren sind nicht förderbar. Gefördert werden die Einführungskosten.
Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?
Fristwahrende Anträge sind nicht möglich, und das Land verlangt vollständige Unterlagen inklusive Angeboten bei Antragstellung. Klären Sie vor der Beauftragung anhand der Richtlinie, ab wann Kosten anerkannt werden.
Nächster Schritt
Im KI-Check klären wir, welcher Teil Ihres Vorhabens voraussichtlich förderfähig ist, und bereiten das Angebot so auf, dass es zur Projektkostengliederung des Landes passt.
Quellen
- Land Tirol – Tiroler Digitalisierungsförderung (ab 01.01.2025): tirol.gv.at
- Richtlinie Tiroler Digitalisierungsförderung 2025 (PDF, Land Tirol)
- KMU.DIGITAL – Programmseite von BMWET und WKÖ: kmudigital.at
- Standortagentur Tirol – Ausschreibung Digitale Souveränität 2026: standort-tirol.at


